winterdienst

Der Winterdienst ist enorm wichtig, um bei Schneefall und Eisglätte die sichere Benutzung der Geh- und Fahrwege sicherzustellen. Um Unfälle zu vermeiden, muss der Winterdienst schnell und zuverlässig erledigt werden.

Zwischen November und Februar ist in unseren Breitengraden mit plötzlichem Schneefall oder Glätte durch eisige Temperaturen zu rechnen. Wir stehen in der kalten Jahreshälfte jederzeit bereit, um die nötigen Arbeiten zu erledigen.

Wir sorgen dafür, dass die Wege, Höfe und Einfahrten Ihrer Immobilie gefahrlos genutzt werden können.

KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT

wir sind für Sie da

Unser Angebot im Überblick

Umfassender Winterdienst

  • Adäquate Schneeberäumung (ganze Gehwege oder mind. 1,20 m Breite)
  • Streugut bereitstellen
  • Flächen streuen
  • Streugut entfernen

Für einen effizienten und pünktlichen Winterdienst oder weitere Dienste der professionellen Gebäudereinigung kontaktieren Sie uns einfach. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot.

Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

Tipp: Sie können sich auch jederzeit bei Fragen, Wünschen und Anregungen bei uns melden.

Gibt es eine Winterdienstpflicht?

Ja. Die Leipziger Winterdienstsatzung schreibt vor, dass die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger oder beauftragte Dritte für die Räumung von Schnee und das Streuen bei Schnee oder Glätte zuständig sind. Dies betrifft Gehwege und Geh-Rad-Wege, die an das Grundstück angrenzen sowie die hauswirtschaftlich relevanten Wege zu den Mülltonnen, zur Tiefgarage, den gemeinsam genutzten Hinterhof etc.

Was viele nicht wissen: Auch die Zugänge zu Hydranten und Absperrschiebern müssen geräumt werden!

Wann und wie muss der Winterdienst erledigt werden?

Schneeräumung geschieht immer nach Bedarf – bei anhaltendem Schneefall kann das mehrmals täglich sein. Das gefahrlose Benutzen der Geh- und Fahrwege muss zu den normalen Verkehrszeiten zwischen 8 und 20 Uhr gewährleistet sein.

Dafür muss der Schnee mit einem Schieber beseitigt werden und abstumpfende Streumittel kommen zum Einsatz. Salz darf übrigens wegen seiner bioschädlichen Wirkung nur bei Glatteis verwendet werden.

Der angehäufte Schnee darf an den Gehwegrand oder in Vorgärten geschoben werden, Ein- und Ausfahrten und Abläufe sind hingegen tabu.

Wieviel kostet ein professioneller Winterdienst?

Der jeweilige Kostenaufwand lässt sich pauschal nicht nennen, da sich der Preis aus verschiedenen Faktoren ergibt, z. B. zu räumende Fläche, Untergrundbeschaffenheit und erforderliche Arbeitskraft. Wir erstellen Ihnen ein individuelles und faires Angebot für den Winterdienst an Ihrer Immobilie.